Sedimentationsanlagen

Verkauf, Montage, Wartung und Reinigung von Sedimentationsanlagen

Wartungen:

Nach Eigenkontrollverordnung und kommunaler Satzung sind zwei Wartungen pro Jahr vorgesehen und beinhalten folgende Leistungen:

  • Sicht- und Funktionskontrolle,
  • Schlammspiegelmessung,
  • Ermittlung der Entsorgungsintervalle.

Abtransport und Entsorgung:

Um die Funktion Ihrer Sedimentationsanlage zu gewährleisten wird durch die Schlammspiegelmessung der Füllstandsgrad festgestellt, dieser liegt sinnvollerweise bei etwa 30 bis 40 %. Diese Ergebnisse werden dann im Betriebsbuch eingetragen, und gibt Ihnen einen Überblick wann der nächster Entsorgungstermin erreicht ist. Als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG bieten wir Ihnen die Entsorgungen der Inhaltsstoffe an, diese Arbeiten werden ausschließlich mit geschultem Fachpersonal durchgeführt.